Die Förderbausteine 2026 im Überblick
Die Förderung über das KfW-Programm 458 setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, die Sie kombinieren können – gedeckelt auf insgesamt 80%.
| Förderbaustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Alle Eigentümer (Selbstnutzer, Vermieter, Unternehmen, Kommunen) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +16% | Austausch funktionierende fossile Heizung (Öl, Kohle, Gas >20J). Nur Selbstnutzer. Ab 21.07.2026: 16% (vorher 20%), ab 02/2027 halbjährlich −4 Punkte. |
| Einkommensbonus (gestaffelt) | +40/30/10% | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 € (+40%), bis 40.000 € (+30%), bis 50.000 € (+10%). Haushalte mit minderjährigen Kindern: 10.000 € Einkommensabzug. Nur Selbstnutzer. |
| Effizienzbonus | Zum 21.07.2026 ersatzlos gestrichen | |
| Maximum | 80% | Gedeckelt. Förderfähige Kosten: max. 28.000 € (ab 21.07.2026) → max. 22.400 € Zuschuss |
Rechenbeispiel: Was bekommen die meisten?
Typischer Eigenheimbesitzer (zvE > 50.000 €) tauscht Gas-Heizung (25 Jahre alt) gegen Luft-Wasser-Wärmepumpe:
30% Grundförderung + 16% Klimabonus = 46% Förderung
Bei 28.000 € förderfähigen Kosten: 12.880 € Zuschuss, Eigenanteil 15.120 € (bei 28 K€ Gesamtkosten).
Mit Einkommensbonus (Haushaltseinkommen ≤30.000 €): 80% = 22.400 € Zuschuss (Deckel), Eigenanteil entsprechend gering.
Grundförderung: 30% für alle
Die Grundförderung von 30% steht jedem zu – egal ob Selbstnutzer, Vermieter, Unternehmen oder Kommune. Gefördert wird der Einbau einer Wärmepumpe als Heizung in bestehenden Gebäuden. Die Wärmepumpe muss die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen.
Förderfähig sind: die Wärmepumpe selbst, Installation, Anschluss an das Heizsystem, notwendige Umfeldmaßnahmen (z.B. Anpassung der Heizkörper), Entsorgung der Altanlage und die Fachplanung.
Klimageschwindigkeitsbonus: +16%
Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt den schnellen Umstieg von fossilen Heizungen. Sie erhalten zusätzliche 16% (ab 21.07.2026; vorher 20%), wenn Sie eine funktionierende fossile Heizung ersetzen:
- Öl-Heizung (jedes Alter)
- Kohle-Heizung (jedes Alter)
- Gasetagen-Heizung (jedes Alter)
- Nachtspeicher-Heizung (jedes Alter)
- Gas- oder Biomasse-Heizung älter als 20 Jahre
Wichtig: Der Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer und schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte ab. Wer früher tauscht, bekommt also mehr.
Einkommensbonus: gestaffelt bis +40%
Seit dem 21.07.2026 ist der Einkommensbonus gestaffelt: +40% bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €, +30% bis 40.000 €, +10% bis 50.000 €. Haushalte mit minderjährigen Kindern dürfen pauschal 10.000 € vom Einkommen abziehen. Der Nachweis erfolgt über die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre. Dieser Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer.
Effizienzbonus: gestrichen
Der frühere 5%-Effizienzbonus (für Sole-/Wasser-Wärmepumpen und natürliche Kältemittel wie Propan R290) wurde mit der Reform zum 21.07.2026 ersatzlos gestrichen — ebenso der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. Technisch bleiben Geräte mit natürlichem Kältemittel trotzdem die richtige Wahl (zukunftssichere F-Gase-Verordnung).
Die von bee-doo verbauten tecalor-Wärmepumpen (Stiebel Eltron) erfüllen diese Anforderung – inklusive des neuen Schallschutzes.
bee-doo begleitet Ihren Förderantrag
Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten, erstellen die technischen Unterlagen und begleiten Sie bei der Antragstellung. Als Eigentümer reichen Sie den Antrag selbst im Portal „Meine KfW“ ein.
Förderung berechnen lassen →Neu 2026: Verschärfte Schallschutz-Anforderungen
Achtung: Nicht alle Wärmepumpen sind 2026 förderfähig
Seit dem 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen strengere Schallgrenzwerte einhalten. Die Geräuschemissionen müssen jetzt 10 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung liegen (vorher waren es nur 5 dB). Prüfen Sie vor dem Kauf unbedingt, ob das gewählte Modell diese verschärften Anforderungen erfüllt – sonst gibt es keinen Zuschuss.
bee-doo verbaut ausschließlich Modelle, die die neuen Schallgrenzwerte einhalten. Die tecalor-Wärmepumpen von Stiebel Eltron – made in Germany – gehören zu den leisesten auf dem Markt und sind nachweislich förderfähig.
So stellen Sie den Antrag: Schritt für Schritt
- Energieberatung: Lassen Sie von einem Fachbetrieb prüfen, welche Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt.
- Vertrag mit Förderbedingung: Schließen Sie vor dem Antrag einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung ab.
- KfW-Antrag stellen: Als Eigentümer beantragen Sie den Zuschuss für Programm 458 selbst im Portal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen. bee-doo bereitet die technischen Unterlagen vor.
- Installation durchführen: Nach Förderzusage wird die Wärmepumpe installiert.
- Nachweise einreichen: Rechnungen und Fachunternehmer-Erklärung an die KfW senden.
- Auszahlung: Der Zuschuss wird in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen ausgezahlt.
Ergänzungskredit: Wenn die Förderung nicht reicht
Zusätzlich zum Investitionszuschuss bietet die KfW einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit von bis zu 120.000 €. Besonders attraktiv für Haushalte mit einem Einkommen bis 90.000 €/Jahr, da diese einen nochmals verbesserten Zinssatz erhalten.
Wärmepumpe + Photovoltaik: Das perfekte Duo
Die Kombination aus Wärmepumpe und PV-Anlage ist wirtschaftlich besonders attraktiv: Der selbst erzeugte PV-Strom senkt die Betriebskosten der Wärmepumpe drastisch. Beide Systeme werden separat gefördert – die WP über KfW 458, die PV über die MwSt-Befreiung und Einspeisevergütung.
Komplettsystem-Vorteil bei bee-doo
bee-doo installiert PV, Speicher und Wärmepumpe aus einer Hand. Alle Gewerke aus einer Hand koordiniert. Das bedeutet: ein Ansprechpartner, keine Schnittstellenprobleme, und eine perfekt aufeinander abgestimmte Anlage mit intelligentem Energiemanagement.
3.000+ installierte Anlagen • Top-bewertet auf Trustpilot • bis zu 30 J. Leistungsgarantie (AIKO)
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2026
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen 2026?+
Die Grundförderung beträgt 30%. Durch Boni (Klimageschwindigkeitsbonus 16%, Einkommensbonus gestaffelt bis 40%) sind bis zu 80% möglich. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten ergibt das maximal 22.400 € Zuschuss (Deckel 80%).
Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus 2026?+
Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende fossile Heizung (Öl, Kohle, Gasetagen, Nachtspeicher oder Gas-/Biomasseheizung älter als 20 Jahre) durch eine Wärmepumpe ersetzen. Für Anträge ab dem 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.
Muss ich den Förderantrag vor der Installation stellen?+
Ja. Vor dem Antrag schließen Sie einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung. Als Eigentümer stellen Sie den Antrag selbst im Portal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen. Wir helfen mit den technischen Unterlagen.
Welche neuen Anforderungen gelten 2026 für Wärmepumpen?+
Ab 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen 10 dB unter dem EU-Ökodesign-Grenzwert liegen (vorher 5 dB). Achten Sie beim Kauf unbedingt darauf, dass das Modell diese verschärften Schallschutz-Anforderungen erfüllt.
Kann ich Wärmepumpe und Photovoltaik zusammen fördern lassen?+
Ja! Beide Systeme werden separat gefördert und die Förderungen sind kombinierbar. WP über KfW 458, PV über MwSt-Befreiung und Einspeisevergütung. Die Kombination ist wirtschaftlich besonders attraktiv.
Wie lange dauert die Auszahlung der KfW-Förderung?+
Nach Einreichung aller Nachweise (Rechnungen, Fachunternehmer-Erklärung) dauert die Auszahlung in der Regel 4–8 Wochen.
Wärmepumpe mit bis zu 80% Förderung
bee-doo plant und installiert Ihre Wärmepumpe und begleitet Ihren Förderantrag. Festpreisgarantie, feste Ansprechpartner.
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